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<Dezember 2007>
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BAföG-Kurzinformationen

Wer kann BAföG bekommen?
Studierende, bei denen zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

  • Die erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig
  • Ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut  
  • Förderungshöhe abhängig vom Einkommen und Vermögen 
  • Individueller Förderungsbetrag, nicht jeder erhält den Höchstsatz 
  • Förderungshöchstsatz: 648 Euro pro Monat
  • Zuverdienstgrenze: 400 Euro pro Monat 
  • Elternunabhängige Förderung auch möglich
  • Förderungshöchstdauer abhängig von der Regelstudienzeit des Studienfachs
  • Längere Förderung zum Studienabschluss kann gewährt werden
  • Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf Antrag gefördert werden

günstige Rückzahlungsbedingungen

  • BAföG-Leistungen werden in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt
  • Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt max. 10.000 Euro
  • Rückzahlung frühestens 5 Jahre nach dem Ende ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer
  • Höhe der Raten in der Regel bei 105 Euro pro Monat
  • Darlehensteilerlasse oder Freistellungen für Geringverdiener auf Antrag möglich

Anträge und Erstberatung

Die Förderung beginnt ab dem Monat der Antragstellung, frühestens jedoch ab dem Beginn der Ausbildung. Zur Fristwahrung reicht zunächst ein formloser Antrag.

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie nach Hochschulen und Namen sortiert direkt unter Kontakt.

 

 


Last Updated on Monday, 22 June 2009 09:50